DSG § 26 Abs 1 (Auskunftsrecht bei schriftlichem Verlangen des Betroffenen; Nachweis der Identität in geeigneter Form; Bekanntgabe des Geburtsdatums, bedeutsames aber allein nicht ausreichendes Kriterium bei der Identitätsfeststellung; Auskunftsbegehren unter Berufung auf eine Vollmacht; Auskunftsbegehren per Fax)
VwGH 9. 9. 2008, 2004/06/0221