Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien: Abschnitt IV Abs 7 (Vorschreibung von Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien; keine Verjährungsfrist vorgesehen)
VwGH 9. 10. 2008, 2008/11/0101
Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien: Abschnitt IV Abs 7