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VwGH 22. 10. 2008, 2008/06/0103 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/746ZfV 2009, 418 Heft 3 v. 2.7.2009

Vlbg BauG: § 5 Abs 1 (oberirdische Gebäude, Abstandsflächen vor jeder Außenwand; Begriff oberirdisch)

§ 6 Abs 1 (oberirdische Gebäude, ausgenommen kleine; Abstand von der Grundgrenze, mindestens drei Meter; Begriff oberirdisch; maßgeblich das Gelände nach der Bauführung)

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