Stmk BauG: § 13 Abs 12 (Abstände; Verwendungszweck lässt auf eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung schließen; Gemeindezentrum
Stmk GdO: § 94 Abs 5 (Vorstellung; keine Bindung der Vorstellungsbehörde an den von den Gemeindebehörden festgestellten Sachverhalt; Bauverfahren, Beurteilung der Lärmemissionen)