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VwGH 22. 10. 2008, 2007/06/0051 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/740ZfV 2009, 415 Heft 3 v. 2.7.2009

Stmk BauG: § 4 Z 8 (Baugebrechen; verstopfte Dachrinnen, Wasserschäden, undichte Fenster)

§ 39 (Eigentümer, Erhaltungspflicht)

AVG § 66 Abs 4 (Berufung, Sachentscheidung; nachträgliche Erfüllung eines baupolizeilichen Auftrags keine von der Berufungsbehörde zu berücksichtigende Sachverhaltsänderung)

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