Wr BauO: § 69 Abs 1 (Bewilligung der Abweichung von Bebauungsvorschriften; Bezugnahme auf rechtskräftig bewilligtes Projekt; Aufhebung der Zurückweisung einer Nachbarberufung gegen die Baubewilligung durch den VfGH, Wirkung ex tunc; Rechtslage zwischen Erlassung des Bescheids und Aufhebung so zu beurteilen als wäre Bescheid nicht vorhanden gewesen; Aufhebung des Bescheids über die Bewilligung der Abweichungen mangels Vorliegens einer Baubewilligung)