Stmk BauG: § 13 Abs 2 (Abstände von der Grundgrenze in Metern; jede Gebäudefront mindestens Anzahl der Geschoße vermehrt um 2; Auskragung einer Kellerdecke an der vom Nachbar abgewandten Seite irrelevant)
§ 13 Abs 4 (Abstände; anrechenbare Geschoße)
VwGH 22. 10. 2008, 2005/06/0114