AsylG 1997 § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; wirtschaftliche Benachteiligung einer ethnischen oder sozialen Gruppe, mögliche Asylrelevanz bei Entzug der Existenzmöglichkeit, Abstammung aus einer Mischehe zwischen Armenier und halber Aserbaidschanerin, Armenien)