AuslBG § 2 Abs 2 (Beschäftigung, Begriff)
§ 2 Abs 4 (ebenso, wahrer wirtschaftlicher Gehalt; Aushilfskellnerinnen in Gewerbebetrieb, kein Gefälligkeitsdienst)
§ 28 Abs 7 (Strafbestimmung, vermutete unberechtigte Beschäftigung)
AuslBG § 2 Abs 2 (Beschäftigung, Begriff)
§ 2 Abs 4 (ebenso, wahrer wirtschaftlicher Gehalt; Aushilfskellnerinnen in Gewerbebetrieb, kein Gefälligkeitsdienst)
§ 28 Abs 7 (Strafbestimmung, vermutete unberechtigte Beschäftigung)