MRK: Art 8 Abs 1 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens; Ausweisung von Lebensgefährten in verschiedene Herkunftsstaaten)
Art 8 Abs 2 (ebenso, Interessenabwägung; Kriterien; Unbeachtlichkeit eines während des Aufenthaltes als Asylwerber entstandenen Privatlebens)