AsylG 2005 § 5 Abs 1 (Zuständigkeit eines anderen Staates, Zurückweisung eines Antrages auf internationalen Schutz wegen Unzuständigkeit aufgrund der Dublin II-VO)
Dublin II VO, 2003/343/EG: Art 16 Abs 3 (Aufnahme und Wiederaufnahme, Verpflichtungen des zuständigen Mitgliedstaates, Erlöschen bei Verlassen des Hoheitsgebietes der Mitgliedstaaten für drei Monate; qualifiziert rechtswidriges Konsultationsverfahren)