Rund zehn Jahre nach der grundlegenden Arbeit zum Legalitätsprinzip im Gemeinschaftsrecht von Dimitris Triantafyllou (Vom Vertrags- zum Gesetzesvorbehalt, Baden-Baden 1996) hat sich mit Rieckhoff nun wieder ein deutscher Autor des Themas angenommen. Anstelle des im besprochenen Werk verwendeten Begriffs Gesetzesvorbehalt wird im Folgenden der Begriff Legalitätsprinzip nach dem österreichischen Verständnis des Art 18 Abs 1 B-VG gebraucht. Abweichungen zur deutschen Terminologie, die im Rahmen dieser Besprechung nicht von Bedeutung sind, bleiben dabei außer Betracht.