BDG 1979 § 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung aufgrund Organisationsänderung, Neubewertung des Arbeitsplatzes, Identität des Arbeitsplatzes, tatsächliche Verwendung, schonendste Variante, mangelhafte Sachverhaltsfeststellungen)
GZ 137/11-BK/08 vom 17. 2. 2009
Zu Fragen der Arbeitsplatzbewertung hat der VwGH in seinem Erk v 26. 4. 2006, 2005/12/0192, ausgeführt, dass es für die Feststellung der Wertigkeit eines ArbPl nicht auf einen nach den Organisationsnormen gesollten Zustand ankommt. Entscheidend sind vielmehr die nach Maßgabe der herrschenden Weisungslage wirksam zugewiesenen Arbeitsplatzaufgaben. Nichts anderes gilt für die Frage, welcher ArbPl dem Bea dienstrechtlich wirksam zugewiesen ist und von welchem er daher (bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen) im Wege einer Verwendungsänderung abberufen werden kann. Es wäre daher erforderlich gewesen, Feststellungen zur Frage der (fehlenden) Identität der tatsächlichen Verwendung des BW vor und nach der Organisationsänderung zu treffen.