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VwGH 25. 9. 2008, 2006/07/0091 (Wasserrecht)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2009/639ZfV 2009, 338 Heft 2 v. 5.5.2009

WRG 1959 § 31 Abs 1 (allgemeine Sorge für die Reinhaltung)

§ 31 Abs 3 (Wasserrechtsbehörde hat dem Verpflichteten entsprechende Maßnahmen aufzutragen oder bei Gefahr im Verzug unmittelbar anzuordnen; Voraussetzungen; hier: Mieter als Anlagenbetreiber)

VwGH 25. 9. 2008, 2006/07/0091

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