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VwGH 17. 7. 2008, 2008/21/0055 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/631ZfV 2009, 335 Heft 2 v. 5.5.2009

AVG § 19 Abs 1 (Ladung von Personen; Voraussetzungen; Erscheinen ist nötig; Notwendigkeit der Ladung setzt nicht zwingend voraus, dass das Anliegen dringlich ist)

FPG 2005: § 76 Abs 1 (Schubhaftverhängung; Voraussetzungen)

VwGH 17. 7. 2008, 2008/21/0055

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