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VwGH 27. 12. 2007, 2003/03/0260 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2009/588ZfV 2009, 324 Heft 2 v. 5.5.2009

VStG § 9 Abs 2 (verantwortlicher Beauftragter)

§ 27 Abs 1 (örtliche Zuständigkeit; Behörde, in deren Sprengel bei einem Unterlassungsdelikt hätte gehandelt werden müssen)

§ 44a Z 1 (Straferkenntnis, Spruch; Konkretisierung der Straftat; Tatort, bei Unterlassungen iZm dem Betrieb eines Unternehmens ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens maßgebend; auf diesen und nicht auf die Zweigniederlassung kommt es an, wenn der Verantwortungsbereich des verantwortlichen Beauftragten nicht auf die Zweigniederlassung eingeschränkt ist)

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