VwGG § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung; kein minderer Grad des Versehens; Rechtsanwalt; Berechnung der Beschwerdefrist nur durch Angestellte, kein auf Überprüfung der Eintragung von richtig ermittelten Fristen gerichtetes Kontrollsystem)
VwGH 4. 7. 2008, 2008/02/0164, 0165