VwGG § 26 Abs 3 lezter Satz (Beschwerdefrist, Abweisung des rechtzeitig gestellten Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, Beginn des Laufes der Beschwerdefrist mit Zustellung des abweisenden Beschlusses an die Partei)
§ 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens; Darlegung der Gründe)