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VwGH 27. 12. 2007, 2003/03/0181 (Kraftfahrwesen)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2009/512ZfV 2009, 293 Heft 2 v. 5.5.2009

GefahrgutbeförderungsG: § 27 Abs 4 idF BGBl I 2002/32 (vorläufige Sicherheit bis 7.267 EUR bei Verdacht einer Übertretung des § 27 Abs 1 Z 1; Lenker gilt gemäß dieser Bestimmung als Vertreter des Beförderers; Adressat des Bescheides über den Verfall hat der Beförderer zu sein)

VStG § 17 Abs 3 (selbstständiger Verfall, wenn keine bestimmte Person verfolgt oder bestraft werden kann)

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