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VwGH 24. 1. 2008, 2004/03/0010 (Gewerberecht)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2009/489ZfV 2009, 283 Heft 2 v. 5.5.2009

GütbefG: § 1 Abs 3 idF BGBl I 1998/17 (subsidiäre Geltung der GewO 1994)

§ 13 Abs 5 idF vor BGBl I 2002/111 (Ausschluss einer natürlichen Person von der Ausübung eines Gewerbes, der ein maßgeblicher Einfluss auf einen anderen Rechtsträger zusteht bzw zustand, auf den der Ausschlussgrund des Konkurses anzuwenden ist)

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