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AsylGH 5. 9. 2008, E6 225621-17/2008 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/371ZfV 2009, 223 Heft 2 v. 5.5.2009

AVG § 68 Abs 1 (Abänderung und Behebung von Bescheiden von Amts wegen, "entschiedene Sache"; Fortbestehen und Weiterwirken des Sachverhaltes, Verschweigen maßgeblicher Umstände im Erstverfahren, keine Sachverhaltsänderung, von Rechtskraft der Erstentscheidung umfasst, Prüfung des glaubhaften Kerns des neuen Sachverhaltsvorbringens nur, wenn Sachverhalt geändert)

AsylG 1997 § 7 (Asylgewährung)

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