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AsylGH 8. 9. 2008, E10 231.123-0/2008 (Asylwesen)

JudikaturASYLWESENZfV 2009/357ZfV 2009, 214 Heft 2 v. 5.5.2009

AsylG 1997 § 30 Abs 1 (Einstellung des Asylverfahrens, wenn Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes wegen Abwesenheit des Asylwerbers unmöglich ist; formlose Einstellung)

AsylG 2005 § 24 Abs 1 (Einstellung des Verfahrens und ungerechtfertigtes Entfernen aus der Erstaufnahmestelle, Asylwerber entzieht sich dem Verfahren)

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