AsylG 1997 § 1 Z 4 (Begriffsbestimmungen, Herkunftsstaat, Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Fremde hat bzw bei Staatenlosigkeit Staat des früheren gewöhnlichen Aufenthaltes; Verfall der ehemaligen UdSSR, Staatsangehörigkeit, Ukraine)
§ 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung)