AsylG 1997 § 7 (Asylgewährung, Voraussetzungen; Privatverfolgung durch Mitglieder der organisierten Kriminalität in der Ukraine)
§ 13 Abs 2 (Asylausschluss, Voraussetzungen; schweres Verbrechen, Güterabwägung; Vergewaltigung und Raub sowie weitere Verbrechen)