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Staatsanwälte in der Verfassung

AbhandlungenGregor Heißl, Andreas LehnerZfV 2009/331ZfV 2009, 191 Heft 2 v. 5.5.2009

Mit der zweiten B-VG-Novelle des Jahres 2008 wurden die Staatsanwälte in Art 90a als "Organe der Gerichtsbarkeit" verankert. Die rechtliche Bedeutung und besonders die Auswirkungen dieser Verankerung werden hier untersucht.

I. Parlamentarische Entstehung und Bedeutung

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