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VwGH 28. 5. 2008, 2008/04/0008 (STANDESBEZEICHNUNG)

JUDIKATURSTANDESBEZEICHNUNGZfV 2009/186ZfV 2009, 117 Heft 1 v. 16.3.2009

IngG 2006: § 2 Z 1 (Standesbezeichnung "Ingenieur"; Verleihung, Voraussetzungen; Ablegung der Reife- und Diplomprüfung nach dem Lehrplan inländischer höherer technischer und gewerblicher oder höherer land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten; Qualifikation entsprechend Verordnung betreffend Höhere Lehranstalten)

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