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VwGH 18. 6. 2008, 2006/11/0222 (JUGENDSCHUTZ)

JUDIKATURJUGENDSCHUTZZfV 2009/143ZfV 2009, 96 Heft 1 v. 16.3.2009

Krnt JugendschutzG: § 6 Abs 1 (Pflichten der Unternehmer; Kontrollen betreffend Alkoholkonsum durch Kinder und Jugendliche)

§ 16 Abs 1 (Strafbestimmung)

GewO 1994 § 114 Abs 1 (Alkoholausschank an Jugendliche; § 114 Abs 1 hat Vorrang gegenüber § 6 Abs 1 Krnt JugendschutzG; verfassungskonforme Interpretation ist auch bei entgegenstehenden Aussagen in den Materialien vorzunehmen)

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