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VwGH 10. 10. 2007, 2007/03/0151 (EISENBAHNWESEN)

JUDIKATUREISENBAHNWESENZfV 2009/108ZfV 2009, 83 Heft 1 v. 16.3.2009

SeilbahnG 2003: § 40 erster Satz (Baugenehmigungsverfahren, Parteien, ua die Wasserberechtigten; maßgeblich für die Parteistellung ist die mögliche Berührung der Rechte am Wasser)

§ 41 Abs 2 (Baugenehmigung, Auflagen)

WRG 1959 § 5 Abs 2 (Nutzungsbefugnisse der Inhaber von Privatgewässern mit den durch Gesetz begründeten Beschränkungen)

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