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VwGH 27. 5. 2008, 2007/05/0124 (BAURECHT)

JUDIKATURBAURECHTZfV 2009/72ZfV 2009, 62 Heft 1 v. 16.3.2009

NÖ BauO 1996: § 62 Abs 2 (Schmutzwässer sind, wenn eine Anschlussmöglichkeit besteht, grundsätzlich in den öffentlichen Kanal abzuleiten)

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