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AsylGH 29. 8. 2008, C5 313663-1/2008 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JUDIKATURVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/35ZfV 2009, 46 Heft 1 v. 16.3.2009

AVG § 68 Abs 2 (amtswegige Aufhebung oder Abänderung eines Bescheides, aus dem niemandem ein Recht erwachsen ist, durch unabhängigen Verwaltungssenat, der ihn erlassen hat; sinngemäße Anwendung dieser Bestimmung durch den Asylgerichtshof)

B-VG Art 151 Abs 39 Z 1 (Übergangsbestimmungen, Asylgerichtshof)

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