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AsylGH 29. 8. 2008, B8 221974-0/2008 (ASYLWESEN)

JUDIKATURASYLWESENZfV 2009/11ZfV 2009, 28 Heft 1 v. 16.3.2009

AsylG 1997: § 10 Abs 1 idF BGBl I 2002/126 (Asylerstreckungsantrag von Angehörigen, Zuwarten mit Entscheidung über Erstreckung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens über den Hauptantrag)

§ 10 Abs 2 (Einbringung frühestens mit Einbringung des Hauptantrages, Zulässigkeit für Eltern eines Minderjährigen, Ehegatten bei Eheschließung spätestens innerhalb eines Jahres nach Einreise und mj unverheiratete Kinder)

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