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Zum Beginn der Entscheidungsfrist gemäß § 73 Abs 1 AVG bei Mängeln im Sinne von § 13 Abs 3 AVG

AbhandlungenMartina Schlögl , Markus ZeinhoferZfV 2009/4ZfV 2009, 17 Heft 1 v. 16.3.2009

Dieser Beitrag setzt sich mit der Rechtsprechung des VwGH zur Frage auseinander, wann bei mangelhaften, aber verbesserungsfähigen Anträgen die Entscheidungsfrist gemäß § 73 Abs 1 AVG zu laufen beginnt.

I. Einleitung

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