VersG: § 2 Abs 1 (Anzeigepflicht; Pflicht des Veranstalters)
StVO § 46 Abs 1 (Autobahnen; Verbot des Fußgängerverkehrs; nicht angezeigte Protestaktion gegen "160 km/h-Teststrecke")
B-VG Art 7 Abs 1 (Gleichheitsrecht; Verletzung durch Verhängung einer Verwaltungsstrafe über eine Teilnehmerin an einer Protestaktion auf der Tauernautobahn; Unterlassung von Ermittlungen in entscheidungswesentlichem Punkt)