B-VG: - (Staatshaftung nach Gemeinschaftsrecht, Anspruch aus einer Entscheidung des OGH; Zuständigkeit des VfGH; offenkundige Verkennung des Gemeinschaftsrechts; Urteil des OGH zu GruppenfreistellungsVO ohne Einholung einer Vorabentscheidung; keine qualifizierte Rechtswidrigkeit)