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VfGH 6. 3. 2008, B 2150/06 (Verfassungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVerfassungsgerichtsbarkeitZfV 2008/1687ZfV 2008, 895 Heft 6 v. 7.1.2009

VfGG § 87 Abs 2 (Verpflichtung der Behörde nach Beschwerdestattgebung, unverzügliche Herstellung des der Rechtsanschauung des VfGH entsprechenden Rechtszustandes mit den zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln; Beachtung der die Aufhebung des Bescheides tragenden Gründe bzw die zugrunde liegenden rechtlichen Bewertungen des VfGH, Bindung an die vom VfGH im ersten Rechtsgang geäußerte Rechtsansicht bei unveränderter Sach- und Rechtslage beim Ersatzbescheid; Verstoß gegen Bindungswirkung, Verletzung des Bf im selben Recht wie im ersten Rechtsgang)

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