Verletzung (Bescheid)
VfGH 13. 3. 2008, B 1032/07
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung eines Fremden wegen unrechtmäßigen Aufenthalts seit Abschluss des Asylverfahrens infolge fehlerhafter Interessenabwägung; keine Berücksichtigung der familiären Bindungen, die während der von der Beh zu verantwortenden Verfahrensdauer entstanden sind (Dauer des Asylverfahrens: 7 Jahre, Lebensgefährtin und vier Kinder, alle österr Staatsbürger).