Stmk ROG: § 23 Abs 1 (vollwertiges Bauland; nur Grundflächen, die dem voraussichtlichen Baulandbedarf für die zu
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erwartende Siedlungsentwicklung in der Gemeinde entsprechen und ua keiner der beabsichtigten Widmung widersprechenden Immissionsbelastung; Widmung von Grundflächen als vollwertiges Bauland in Nachbarschaft einer Seveso II-Fläche)