AVG § 6 Abs 1 (Wahrnehmung der Behördenzuständigkeit von Amts wegen, Weiterleitung von falsch eingebrachten Anbringen an zuständige Behörde, Rechtzeitigkeit bei Weiterleitung an zuständige Stelle, rechtzeitige Postaufgabe ausreichend)
AVG § 6 Abs 1 (Wahrnehmung der Behördenzuständigkeit von Amts wegen, Weiterleitung von falsch eingebrachten Anbringen an zuständige Behörde, Rechtzeitigkeit bei Weiterleitung an zuständige Stelle, rechtzeitige Postaufgabe ausreichend)