VwGG § 268 Abs 1 Z 4 (Beschwerdepunkt; Verletzung von Verfahrensvorschriften; Rechtswidrigkeit des Inhalts; Berücksichtigung der MRK und daraus folgend eine fehlerfreie Ermessensentscheidung)
VwGH 31. 3. 2008, 2008/18/0281
Soweit als Beschwerdepunkt geltend gemacht wird, dass der angef B an Rechtswidrigkeit des Inhalts und an Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften leide, legt der Bf nicht dar, in welchen subjektiven Rechten er nach dem Inhalt des bescheidmäßigen Abspruchs verletzt sein soll. Das weitere Vorbringen im Beschwerdepunkt, der Bf sei in seinem gesetzlich gewährleisteten subjektiven Recht auf Berücksichtigung der MRK sowie daraus folgend auf Erlassung einer fehlerfreien Ermessensentscheidung verletzt, lässt in keiner Weise erkennen, welche gesetzliche Bestimmungen nach Ansicht des Bf von der belBeh - gegebenenfalls unter Handhabung von Ermessen - unrichtig angewendet worden seinsollten, weshalb auch mit diesem Vorbringen kein subjektives Recht geltend gemacht wird, in dem der Bf nach dem Inhalt des bescheidmäßigen Abspruchs verletzt sein könnte.