B-VG Art 131 Abs 1 Z 1 (Bescheidbeschwerde, Legitimation, ua Verletzung subjektiver Rechte, Rechtsverletzungsmöglichkeit im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung; keine Änderung der Rechtsposition im Falle der Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch VwGH; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Ladungsbescheid, keine Rechtswirkungen nach Übergang der Entscheidungspflicht an andere Behörde im Devolutionsweg)