B-VG Art 132 (Säumnisbeschwerde, Voraussetzungen, ua Säumigkeit der Behörde, Verpflichtung zur Sachentscheidung, keine, mündliche Bescheidverkündung durch UBAS)
AVG § 67g (Erlassung des Bescheides, Verkündung, rechtliche Existenz des Bescheides unabhängig von geforderten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung an alle Parteien)