Wr VergaberechtsmittelG: § 5 Abs 1 (Mitglieder der Vergabekontrollsenates; Ausschluss von Entscheidungstätigkeit; Verfahren im Bereich jener Institution der sie angehören; Magistratsbedienstete betreffend Dienststelle; Mitarbeiter der Magistratsdirektion - Baudirektion; Ausschreibende Stelle Magistratsabteilung 34; kein Weisungsrecht)
§ 5 Abs 2 (ebenso; kein wichtiger Grund für Zweifel an Unbefangenheit)