StVG § 24 Abs 4 (Beschränkung und Entziehung von Vergünstigungen)
§ 26 Abs 1 (Pflichten der Strafgefangenen; Befolgung der Anordnungen der im Strafvollzug tätigen Personen, nicht erfolgte; keine Verletzung der Menschenwürde; nicht gewährter Zugang zu den Daten auf dem eigenen Notebook des Strafgefangenen)