AlVG § 7 (Verfügbarkeit des Arbeitslosen, im vorliegenden Fall nicht gegebene; mangelnder Wille zur Annahme einer Beschäftigung zwecks Erhaltung von Prozesschancen in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren)
§ 10 Abs 1 Z 4 (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld aufgrund mangelnder eigener Anstrengung zur Erlangung einer Beschäftigung; ebenso)