SPG: § 5b Abs 2 (Überwachungsgebühren; Parteistellung für die mit der Führung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes betrauten Behörde umfasst nicht ohne weiteres die Beschwerdelegitimation vor dem VwGH)
§ 91 Abs 2 (Legitimation zur Amtsbeschwerde gegen Bescheide gem § 5b für das oberste, mit der Führung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes betraute Organ; keine Legitimation für eine Bundespolizeidirektion)