Sbg NSchG 1999: § 46 Abs 1 (Wiederherstellungsauftrag, Ausführung bewilligungspflichtiger Vorhaben ohne Bewilligung)
§ 46 Abs 3 (ebenso; Verfügung der Einstellung des Vorhabens; diesfalls ist kein Feststellungsbescheid über die Bewilligungspflicht des Vorhabens zulässig, Bekämpfbarkeit der Einstellungsverfügung)