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VwGH 22. 4. 2008, 2008/11/0025 (Leichen- und Bestattungswesen)

JudikaturLeichen- und BestattungswesenZfV 2008/1510ZfV 2008, 826 Heft 6 v. 7.1.2009

Stmk LeichenbestattungsG 1992: § 23 Abs 3 idF LGBl 2006/56 (Urnen sind auf einem Friedhof, in einem Urnenhain oder in einer Urnenhalle beizusetzen; Seebestattung ist unzulässig)

§ 23 Abs 4 idF LGBl 2006/56 (Bewilligung ist erforderlich, wenn Aschenreste [Urne] außerhalb eines Friedhofes, eines Urnenhaines oder einer Urnenhalle beigesetzt bzw verwahrt werden; Voraussetzungen für Bewilligung)

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