FPG § 86 Abs 1 (Aufenthaltsverbot gegen freizügigkeitsberechtigte EWR-Bürger, Schweizer Bürger oder begünstigte Drittstaatsangehörige ist zulässig, wenn aufgrund ihres persönlichen Verhaltens die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist; Gefährlichkeitsprognose; hier: Verurteilung wegen Vergewaltigung)
VwGH 31. 3. 2008, 2006/21/0362