AsylG 1997: § 8 Abs 2 idF BGBl I 2003/101 (Ausweisung, Verbindung mit Abweisung des Asylantrages und Feststellung nach Abs 1; Verletzung von Art 8 MRK, Prüfung aktueller Lebensumstände, familiäre Bindungen, Entscheidung mehr als zwei Jahre nach letzter Einvernahme, Parteiengehör zur Frage des Eingriffes in Art 8 MRK)