AsylG 1997 § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; wirtschaftliche Benachteiligung einer ethnischen oder sozialen Gruppe, mögliche Asylrelevanz bei Entzug der Existenzmöglichkeit, Zugehörigkeit zu Yeziden in Georgien)
§ 8 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG, fehlende Existenzgrundlage im Falle der Rückkehr; Asylrelevanz bei Rückführbarkeit auf Gründe der FlKonv)